Kosten - Bereich Hort

Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich auch der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit.
Diese sind folgendermaßen gestaffelt:

  • > 2-3 Std. / tägl. = 90,00€ *
  • > 3-4 Std. / tägl. = 100,00€
  • > 4-5 Std. / tägl. = 110,00€
  • > 5-6 Std. / tägl. = 120,00€
  • > 6-7 Std. / tägl. = 130,00€
  • > 7-8 Std. / tägl. = 140,00€
  • > 8-9 Std. / tägl. = 150,00€
  • > 9-10 Std. / tägl. = 160,00€

* Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.
** Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt." (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Kosten für das Mittagessen:
3,60€ täglich

Stand: Januar 2023

Der monatliche Elternbeitrag ab 01.01.2024 errechnet sich auch der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit.
Diese sind folgendermaßen gestaffelt:

  • > 2-3 Std. / tägl. = 95,00€ *
  • > 3-4 Std. / tägl. = 105,00€
  • > 4-5 Std. / tägl. = 115,00€
  • > 5-6 Std. / tägl. = 125,00€
  • > 6-7 Std. / tägl. = 135,00€
  • > 7-8 Std. / tägl. = 145,00€
  • > 8-9 Std. / tägl. = 155,00€
  • > 9-10 Std. / tägl. = 160,00€

* Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.
** Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt." (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Kosten für das Mittagessen:
3,60€ täglich

Stand: Januar 2024